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   LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06   

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https://dejure.org/2008,10104
LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06 (https://dejure.org/2008,10104)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06 (https://dejure.org/2008,10104)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06 (https://dejure.org/2008,10104)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Gefährdung durch Strahlung in früheren Radareinrichtungen der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee - Bediener an einem Feuerleitsystem - Hodenkrebserkrankung - qualifizierende Erkrankung - Bericht der Expertenkommission - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Hodenkrebserkrankung als Wehrdienstbeschädigung (WDB); Schadensersatz für eine durch allmähliche Einwirkungen des Wehrdienstes/wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse verursachte Erkrankung; Unterlassene Beobachtungen und Dokumentationen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SVG § 81 Abs. 1
    Anerkennung einer Hodenkrebserkrankung als Wehrdienstbeschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 4/91

    Diensteinwirkungen durch CS-Tränengas auf Nervenkrankheit -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    Dies rechtfertige unter Heranziehung der Grundsätze, die das BSG in seiner Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 9 a RV 4/91 aufgestellt habe, eine Beweislastumkehr.

    Darin sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Berufskrankheiten eingeflossen, wonach bestimmte Tätigkeiten im Arbeitsleben in auffallender Weise mit Erkrankungen verbunden sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2006, L 15 VS 12/98, zitiert nach Juris; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3).

    Dies kann aus dem vom SG zur Stützung seiner Auffassung herangezogenen Urteil des BSG vom 26. Februar 1992 (9a RV 4/91, zitiert nach Juris) nicht hergeleitet werden.

    Er stützt sich dabei gerade auf das Urteil des BSG vom 26. Februar 1992 (9a RV 4/91, a.a.O.), in dem vornehmlich nicht auf die Beweislastumkehr, sondern auf die Möglichkeit des Anscheinsbeweises, der Berücksichtigung von Billigkeitsgesichtspunkten bei der Beweiswürdigung in Fällen der Beweisnot und eine Beweiserleichterung bei Nachweis einer allgemeinen Gefährlichkeit von Verrichtungen eingegangen wurde.

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    In der Regel geht dem eine jahrzehntelange Entwicklung voraus und betrifft eine große Zahl heranzuziehender Fälle (BSG, Urteil vom 2. Mai 2001, B 2 U 24/00 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 29/99 R

    Anerkennung der Parkinson-Erkrankung als Berufskrankheit, objektive Beweislast

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    Durch die unbestimmte Bezeichnung von Berufskrankheiten als "Erkrankungen durch ..." will der Verordnungsgeber alle denkbaren Krankheiten zu Berufskrankheiten erklären, die nach den fortschreitenden Erfahrungen der medizinischen Wissenschaft ursächlich auf die genannten Einwirkungen zurückzuführen sind, ohne dass weitere Einschränkungen gemacht werden (BSG, Urteil vom 27. Juni 2000, B 2 U 29/99 R, zitiert nach Juris).
  • BSG, 05.05.1993 - 9a RV 25/92

    Versorgungsrechtlich geschützter Bereich - Unfallunabhängige Krankheiten -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    Für unfallunabhängige Krankheiten/Gesundheitsstörungen (Alternativen 1. und 3.) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92 sowie Beschluss vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 BV 55/94, jeweils zitiert nach Juris), welcher der Senat folgt, nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.
  • BSG, 24.09.1992 - 9a RV 31/90

    Selbsttötung im Wehrdienst - Wehrdiensteigentümliche Verhältnisse

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    Hinsichtlich der Beweislage ist dabei davon auszugehen, dass die dienstlichen Einflüsse, die im Wesentlichen die Schädigung herbeigeführt haben, nachzuweisen sind (Bundessozialgericht -BSG - Urteil vom 24. September 1992, Az.: 9a RV 31/90, zitiert nach Juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2008 - L 5 VS 11/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Gewährung von Bestattungsgeld nach dem

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    Obwohl der BdR auf dem Wissen und den Erkenntnissen von 17 Experten beruht, sieht der Senat darin kein antizipiertes Sachverständigengutachten, dessen Ergebnisse nunmehr weitgehend unkritisch zu übernehmen wären (a.A. SG Landshut, Urteil vom 5. Dezember 2007, S 12 VS 12/02, zitiert nach Sozialgerichtsbarkeit.de; zumindest teilweise a.A. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Februar 2008, L 5 VS 11/05, zitiert nach Juris).
  • BSG, 11.10.1994 - 9 BV 55/94

    Inhaltliche Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    Für unfallunabhängige Krankheiten/Gesundheitsstörungen (Alternativen 1. und 3.) bestimmt sich der versorgungsrechtlich geschützte Bereich nach dem SVG nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. hierzu z.B. BSG, Urteil vom 5. Mai 1993, 9/9a RV 25/92 sowie Beschluss vom 11. Oktober 1994, Az.: 9 BV 55/94, jeweils zitiert nach Juris), welcher der Senat folgt, nach dem Vorbild des Berufskrankheitenrechts der gesetzlichen Unfallversicherung, es sei denn, es handelt sich um besondere außerordentliche Belastungen, die typischerweise nur unter den Bedingungen des Krieges auftreten.
  • LSG Bayern, 27.06.2006 - L 15 VS 12/98

    Anerkennung einer "myelo-monozytären Leukämie" (akute Leukämie, ausgeheilt) als

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06
    Darin sind die Ergebnisse der wissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der Berufskrankheiten eingeflossen, wonach bestimmte Tätigkeiten im Arbeitsleben in auffallender Weise mit Erkrankungen verbunden sind (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 27. Juni 2006, L 15 VS 12/98, zitiert nach Juris; BSG SozR 3-3200 § 81 Nr. 3).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Radarflugmelder/Radarleithelfer -

    Die Anerkennung einer durch allmähliche Einwirkungen des Wehrdienstes beziehungsweise wehrdiensteigentümlicher Verhältnisse verursachten Erkrankung als Schädigungsfolge kommt in Betracht, wenn die Erkrankung nach § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) als Berufskrankheit anerkannt ist, nach § 9 Abs. 2 SGB VII als Berufskrankheit anerkannt werden könnte oder die angeschuldigten wehrdiensttypischen Belastungen auf kriegsähnliche Belastungen zurückgehen, wie sie in Zivilberufen typischerweise nicht vorkommen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.12.2008 - L 6 VS 535/07; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06; BSG, Beschluss vom 11.10.1994 - 9 BV 55/94; BSG, Urteil vom 05.05.1993 - 9/9a RV 25/92).

    Ähnliches gilt nach dem BdR auch für die Strahlenbelastung durch die Inkorporation von Leuchtfarben und durch die Exposition gegenüber HF-Strahlung (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

    Ferner werden im BdR Diagnosen, Zustände oder Beschwerdeäußerungen aufgezählt, die wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlagen als nicht strahlenbedingt anzusehen sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

    In der Regel geht dem eine jahrzehntelange Entwicklung voraus und ist eine große Zahl heranzuziehender Fälle betroffen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R).

    Soweit bekannt, wird der BdR auch nicht von den Behörden als antizipiertes Sachverständigengutachten gesehen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

    Wie jedes andere Gutachten ist er jedoch auf seine Schlüssigkeit und auf die Überzeugungskraft im Vergleich zu anderen Meinungen zu überprüfen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

    Eine Beweislastumkehr kommt daher nicht in Betracht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2012 - L 6 VS 1867/09

    Soldatenversorgung - Dienstbeschädigungsausgleich für ehemalige Soldaten der

    Die Anerkennung einer durch allmähliche Einwirkungen des Wehrdienstes beziehungsweise wehrdiensteigentümliche Verhältnisse verursachten Erkrankung als Dienstbeschädigung kam in der DDR nach § 2 Abs. 1 Verordnung über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten (BerufskrVO, abgedruckt in Aichberger II Nr. 255) in Verbindung mit der Ersten Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten (1. DB z. BerufskrVO, abgedruckt in Aichberger II Nr. 256) und kommt im Bundesgebiet nach § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) in Verbindung mit der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in Betracht, wenn die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt ist, nach § 2 Abs. 2 BerufskrVO oder § 9 Abs. 2 SGB VII als Berufskrankheit anerkannt werden könnte oder die angeschuldigten wehrdiensttypischen Belastungen auf kriegsähnliche Belastungen zurückgehen, wie sie in Zivilberufen typischerweise nicht vorkommen (Urteile des Senats vom 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10 und L 6 VS 5431/08, nachgehend BSG, Beschluss vom 25.06.2012 - B 9 V 7/12 B - und vorausgehend 02.10.2008 - B 9 VS 3/08 B; Urteile des Senats vom 11.12.2008 - L 6 VS 535/07 und vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06; BSG, Beschluss vom 11.10.1994 - 9 BV 55/94; BSG, Urteil vom 05.05.1993 - 9/9a RV 25/92).

    Ferner werden im BdR Diagnosen, Zustände oder Beschwerdeäußerungen aufgezählt, die wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlagen als nicht strahlenbedingt anzusehen sind (Urteile des Senats vom 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10 und L 6 VS 5431/08 sowie vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

    In der Regel geht dem eine jahrzehntelange Entwicklung voraus und ist eine große Zahl heranzuziehender Fälle betroffen (Urteile des Senats vom 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10 und L 6 VS 5431/08 - sowie vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06 - unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R).

    Wie jedes andere Gutachten ist er jedoch auf seine Schlüssigkeit und auf die Überzeugungskraft im Vergleich zu anderen Meinungen zu überprüfen (Urteile des Senats vom 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10 sowie L 6 VS 5431/08 - sowie vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

    Eine Beweislastumkehr kommt daher nicht in Betracht (Urteile des Senats vom 15.12.2011 - L 6 VS 4157/10 - und vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.06.2012 - L 2 V 4/09

    Soldatenversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Wehrdienstbeschädigung -

    In Übereinstimmung damit ist das LSG Baden-Württemberg in dem Urteil vom 16. Juli 2008 (L 6 VS 2599/06) davon ausgegangen, dass es an gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen für eine Verursachung von Hodentumoren durch ionisierende Strahlung fehlt.

    Von einer planmäßig herbeigeführten Unklarheit kann deshalb jedoch noch nicht ausgegangen werden (ebenso: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06).

    Die Empfehlungen der Radarkommission werden soweit ersichtlich zwar vom Bundesministerium der Verteidigung und von den mit der Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden, nicht jedoch von den Gerichten allgemein anerkannt und akzeptiert (gegen eine Einordnung des Berichts der Radarkommission als antizipiertes Sachverständigengutachten: LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06 und vom 15. Dezember 2011 - L 6 VS 4157/10; ausdrücklich offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Februar 2011 - L 6 VS 3/06; für eine Bewertung als antizipiertes Sachverständigengutachten jedenfalls bezogen auf bestimmte medizinische Fragen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Februar 2008 - L 5 VS 11/05).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2012 - L 12 VS 5/06
    Eine Beweislastumkehr erfolgt in derartigen Fällen nicht; denn eine solche würde eine planmäßige Unklarheit wie bei einer Beweisvereitelung, beispielsweise dann, wenn einzelne beweiserhebliche Tatsachen im Staatsinteresse geheim gehalten werden müssen, voraussetzen (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2008, L 6 VS 2599/06, juris, Rn. 31 m.w.N.; SG Bremen, Urt. v. 4.8.2009, S 20 VS 39/05, juris, Rn. 36).

    Nach der Einschätzung der Radarkommission - die auch der Senat seinen Erwägungen zu Grunde legt (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2008 - L 6 VS 2599/06, Tz. 35 [gutachterliche Äußerung mit herausragender Stellung]; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 13.2.2008 - L 5 VS 11/05, Tz. 29 [antizipiertes Sachverständigengutachten]) - ist ab der Phase 3 ein adäquater Strahlenschutz gegen Störstrahler etabliert gewesen.

    Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse, die die Erkenntnisse des BdR als überholt erscheinen lassen würden, sind dem Senat nicht bekannt (vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2008, L 6 VS 2599/06, juris, Rn. 40).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 12 VE 11/10
    Die Erkenntnisse aus diesen Berichten legt der Senat dabei seiner Beurteilung grundsätzlich ebenfalls zugrunde, ohne dass sie abschließend rechtlich als "antizipiertes Sachverständigengutachten" (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 13.2.2008 - L 5 VS 11/05), als (bloß) "gutachterliche Äußerung mit herausragender Stellung" (so LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2008 - L 6 VS 2599/06) oder in sonstiger Weise qualifiziert werden müssten (offen gelassen u.a. auch von LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.2.2011 - L 6 VS 3/06; LSG Hessen, Urt. v. 16.11.2011 - L 4 VE 19/11; LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.10.2012 - L 2 VS 13/11).

    Von einer planmäßig herbeigeführten Unklarheit mit dem Ziel, einen prozessualen Vorteil zu erlangen, kann deshalb jedoch noch nicht ausgegangen werden (s.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2008 - L 6 VS 2599/06; LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.10.2013 - L 2 VS 13/11).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.12.2011 - L 6 VS 5431/08

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Techniker - Einsatz bei

    Ähnliches gilt nach dem BdR auch für die Strahlenbelastung durch die Inkorporation von Leuchtfarben und durch die Exposition gegenüber HF-Strahlung (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

    Ferner werden im BdR Diagnosen, Zustände oder Beschwerdeäußerungen aufgezählt, die wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlagen als nicht strahlenbedingt anzusehen sind (Senatsurteil vom 16.07.2008 - L 6 VS 2599/06).

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2012 - L 2 VS 13/11

    Soldatenversorgung - Hinterbliebenenrente - Tumorerkrankung eines ehemaligen

    Von einer planmäßig herbeigeführten Unklarheit mit dem Ziel, einen prozessualen Vorteil zu erlangen, kann deshalb jedoch noch nicht ausgegangen werden (ebenso: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06).

    Die Empfehlungen der Radarkommission werden soweit ersichtlich zwar vom Bundesministerium der Verteidigung und von den mit der Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden, nicht jedoch von den Gerichten allgemein anerkannt und akzeptiert (gegen eine Einordnung des Berichts der Radarkommission als antizipiertes Sachverständigengutachten: LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06 und vom 15. Dezember 2011 - L 6 VS 4157/10; ausdrücklich offen gelassen: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. Februar 2011 - L 6 VS 3/06; für eine Bewertung als antizipiertes Sachverständigengutachten, jedenfalls bezogen auf bestimmte medizinische Fragen: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Februar 2008 - L 5 VS 11/05).

  • LSG Hessen, 16.11.2011 - L 4 VE 19/11

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Der Umstand, dass gerade in der Phase 1 die Bundeswehr Beobachtungen und Dokumentationen der Strahlenbelastung unterlassen hat, kann nach der Rechtsprechung des Senats allerdings nicht zu einer Umkehr der Beweislast führen (Senatsurteil vom 6. April 2011 - L 4 VE 5/10, so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06 -, Juris).

    Eine Beweislastumkehr kommt daher nicht in Betracht (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 16. Juli 2008 - L 6 VS 2599/06), vielmehr hat der Kläger die Folgen der Beweislosigkeit zu tragen.

  • LSG Hessen, 08.02.2018 - L 1 VE 33/14
    Der Senat lässt es dahinstehen, ob es sich beim Bericht der Radarkommission um ein antizipiertes Sachverständigengutachten handelt (so u.a.: Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19. November 2014, L 15 VS 19/11; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 13. Februar 2008, L 5 VS 11/05 - juris -) oder als Expertenmeinung als Gutachten neben anderen wissenschaftlichen Meinungsäußerungen zu berücksichtigen ist und hierbei aufgrund der zahlreichen beteiligten Experten eine herausragende Stellung einnimmt (vgl. u.a.: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Dezember 2011, L 6 VS 4157/10 und vom 16. Juli 2008, L 6 VS 2599/06 - juris -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 12 VE 42/11
    Die Erkenntnisse aus diesen Berichten legt der Senat dabei seiner Beurteilung grundsätzlich ebenfalls zugrunde, ohne dass sie abschließend rechtlich als "antizipiertes Sachverständigengutachten" (so etwa LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 13.2.2008 - L 5 VS 11/05), als (bloß) "gutachterliche Äußerung mit herausragender Stellung" (so LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2008 - L 6 VS 2599/06) oder in sonstiger Weise qualifiziert werden müssten (offen gelassen u.a. auch von LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 1.2.2011 - L 6 VS 3/06; LSG Hessen, Urt. v. 16.11.2011 - L 4 VE 19/11; LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.10.2012 - L 2 VS 13/11; gegen eine Berücksichtigung als Beweiserleichterung im gerichtlichen Verfahren mit gewichtigen Argumenten: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 5.6.2012 - L 2 V 4/09 - juris Rn. 41 bis 43).

    Von einer planmäßig herbeigeführten Unklarheit mit dem Ziel, einen prozessualen Vorteil zu erlangen, kann deshalb jedoch noch nicht ausgegangen werden (s.a. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 16.7.2008 - L 6 VS 2599/06; LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.10.2013 - L 2 VS 13/11).

  • LSG Hessen, 03.02.2012 - L 9 U 109/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht gem § 215 Abs 1 S 2 idF vom

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2011 - L 6 VS 3/06

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.02.2019 - L 21 U 173/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Übergangsrecht - ehemalige DDR - Berufskrankheit

  • LSG Schleswig-Holstein, 16.05.2012 - L 1 U 54/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2008 - L 6 VS 535/07

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - radioaktive Belastung eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2012 - L 13 (6) VS 58/08

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 6 VS 1984/08
  • SG Bremen, 04.08.2009 - S 20 VS 39/05

    Anerkennung einer Prostatakarzinom-Erkrankung als Folge einer

  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VS 1489/16
  • LSG Hessen, 21.03.2012 - L 4 VE 29/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2016 - L 12 VE 34/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.05.2010 - L 14 U 184/06
  • SG München, 20.11.2008 - S 33 VS 14/05

    Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenversorgung nach § 80 S. 2

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.10.2012 - L 12 VE 27/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.02.2015 - L 10 VE 59/13
  • SG Braunschweig, 18.11.2009 - S 38 VS 96/05
  • SG Braunschweig, 18.11.2009 - S 38 VS 12/05
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